Umsetzung Forst-/Alpstrassenreglemente

2. Mai 2024
Die Anwesenden der Gemeindepräsidentenkonferenz vom 01.05.2024 haben sich für eine Umsetzung der Bewilligungspflicht zur Benutzung der Forst-/Alpstrassen ab dem 01.05.2025 ausgesprochen. Die Bewilligungspflicht entfällt somit für das Jahr 2024.

Die verzögerte Umsetzung erfolgt aufgrund unterschiedlicher Projektfortschritte. Die Gemeinden Agarn, Albinen, Gampel-Brasch, Guttet-Feschel, Leuk, Oberems, Turtmann-Unterems und Varen werden zu gegebener Zeit weiter informieren.

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