Walliser Bote 15. September 2000
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Termin: 4. Oktober
Erste Urversammlung am 8. Oktober
Guttet-Feschel. — Laut dem Beschlussentwurf zuhanden des Walli-ser Grossen Rates soll die Fusion zwischen Guttet und Feschel nach dessen Zusage in der September-Session schon am 1. Oktober in Kraft gesetzt werden. Dabei werden beide Gemeinden in verschiedenen Punkten, welche bis zum 4. Oktober zu regeln sind, zu Entscheidungen aufmerksam gemacht.
Im Zusammenhang mit der Fusion von Guttet und Feschel sind die Verantwortlichen auch daran, ein neues Erscheinungsbild ausarbeiten zu lassen. Auch macht man sich derzeit Gedanken um die gemeinsame Zukuft mit deren Chancen in allen Bereichen. Das Gemeindebüro von Guttet wurde bereits in Räumlichkeiten nach Wiler verlegt.
Als erste
Berggemeinde

In Guttet und Feschel ist man stolz, als erste Berggemeinden im Kanton Wallis den Schritt zu einer Fusion zu bewerkstelligen. Nach den historischen Momenten der Beschlussfassungen zur Fusion durch das Stimmvolk, wird am 1. Oktober der Zusam-menschluss beider Gemeinden rechtskräftig. Ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der beiden Ortschaften wird am 8. Oktober 2000 gesetzt. Dann nämlich ruft die Übergansgregierung mit den zehn Gemeinderäten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Guttet und Feschel zur ersten Urversammlung auf. Vor diesem historischen Datum gibt es aber in Anbetracht der ablaufenden Legislaturperiode und den damit verbundenen Neuwahlen bis zum 4. Oktober in drei Punkten zu entscheiden.
Dabei geht es um das Wahlsystem, die Anzahl der Gemeinde- und Burgerräte sowie eine eventuelle Trennung von Burgerschaft und Munizipalität.
Entscheidungen für
den
2J3. Dezember

Grundsätzlich werden Gemeinde- und Burgerratswah-len im Wallis nach Proporzsystem durchgeführt, wenn nicht ein Fünftel der Wähler/ innen das Mayorzsystem verlangt. Durch die Fusion der beiden Gemeinden entsteht eine neue Gemeinde, wonach also das Proporzsystem gilt. Die Tatsache dass Guttet nach Poporz und Feschel nach Majorz wählt, kommt also nicht zum Tragen. Will man aber das Majorzsystem einfuhren, sofern ein Fünftel der Wählerinnen das verlangt, hat das Begehren der Gemeinde an den Staat bis zum 4. Oktober zu erfolgen. Die Befragung an die Urversammlung müsste spätestens am 15. Oktober über die Bühne gehen. Bei der Anzahl der Mitglieder des Rates hat ebenfalls der Gemeinderat bis zum 4. Oktober zu be-
an die Urversammlung bis zum 15. Oktober vorzunehmen. Dabei muss die Zahl der Räte ungerade sein und hat sich bei Gemeinderäten zwischen drei bis 15 und bei
und neun zu bewegen. Die gleichen Daten und Voraussetzungen gelten auch bei einem allfälligen Begehren zur Trennung von Munizipal-und Burgergemeinde. Dafür müsste ebenfalls ein Fünftel der Wähler/innen den Antrag an die Gemeindekanzlei stellen. Alles Entscheidungen, die getroffen werden müssen und an der ersten Urversammlung am 8. Oktober 2000 vor das Stimmvolk gelangen dürften. mav
Historischer Oktoberanfang
für Guttet-Feschel

Nach dem Segen des Grossen Rates wird die Fusion am 1. Oktober rechtskräftig
der beiden Gemeinden zu be-schliessen. In der bevorstehenden September-Session dürfte der Vorlage denn auch nichts im Wege stehen.
Eine Fusion der
Vernunft

Ein Rückblick in die Geschichte der beiden Gemeinden Guttet und Fesche] bis zurück in die letzten vier Jahrhunderte zeigt deutlich auf, dass die Fusion in einem engen Zusammenhang mit der Geschichte zu den Gemeindegrenzen steht. Bereits im Jahr 1966 wurde ein Bericht zu einer Fusion erstellt. Acht Jahre später wurde aber das Vorhaben
sehe! abgelehnt. Genau 20 Jahre später hat der Gemeinderat erstellt. In intensiven Diskussionen mit Gemeinderäten, Experten der Firma Planval und dem Walliser Staatsrat gelangte man zur eindeutigen Überzeugung, dass ein Zusammenschluss von Guttet und Feschel die beste Lösung ist. Ein Alleingang würde längerfristig zu einem Leerlauf führen, in dem die gesamte Doppelspurigkeit keinen Sinn machen würde. Der ausführliche Bericht des erwähnten Wirt-
und Nachteilen zeigt unmissver-ständlich auf, dass eine Fusion
der einzig richtige Weg ist. So kann die von beiden Gemeinden beschlossene Fusion als eine vernünftige Lösung betrachtet werden.
Vorzeichen mit
Signalwirkung

Die Vorzeichen zu einer Fusion standen gut. Ihnen kann durchaus eine Signalwirkung zugeordnet werden. Sämtliche Verschlossen, und Infrastrukturen mit ihren Aufgaben wie Zivilschutzgebäude, Feuerwehr, Schulhaus, Pfarrei, ARA und andere werden bereits gemeinsam bewältigt. Hinzu kommt, dass sehr viele Geschäfte vor der Fusion schon gemeinsam getätigt oder zumindest koordiniert wurden. Der Zusammenschluss der Gemeinden Guttet und Feschel wird sich auch in anderen Bereichen positiv auswirken. Genannt sei hier das gemeinsam genutzte Territorium, wonach eine wichtige und teure Grenzziehung sowie die Einsparungen in der Verwaltung, dem Unterhalt und den Investitionen entfallen werden. Auch der Staat Wallis kann solche ebenfalls verzeichnen, indem ein Ansprechpartner weniger zu betreuen ist. Logisch also der Wunsch der beiden Gemeinden zu fusionieren, da bessere und
koordiniertere Lösungen für die Bewältigung zukünftiger Probleme erreicht werden können. Seit Jahrzehnten wurde von einer Fusion gesprochen und ein Teil der heutigen Bevölkerung ist mit dem Gedanken aufgewachsen. Nun ist sie Tatsache geworden.
Feschel deutlicher
als Guttet

Das Fusionsbegehren der Gemeinden Guttet und Fesche! wurde in beiden Gemeinden an-
lich einer Ur- und Burgerversammlung am 27. September 1998 vor das Stimmvolk gebracht. Dabei präsentierte sich in Feschel mit 52 zu einer Stimme fast Einstimmigkeit bei der Munizipalgemeinde. In Guttet zeigte sich ein anderes Bild. Mit 132 zu 105 Stimmen fiel das Resultat wesentlich knapper zu Gunsten einer Fusion aus. Das gleiche Bild bei den Burgergemeinden: In Feschel mit 38 zu eins erneut deutlich und in Guttet wurde die Vorlage von der Burgerschaft mit drei Stimmen (86 Für und 89 dagegen) gar abgelehnt. Dies hatte eine erneute Abstimmung zur Folge. Am 26. September 1999 wurde die Burgerschaft nochmals befragt. Mit nur sieben Stimmen (87 zu 80) wurde einem Zusammenschluss zugestimmt. Nun stand dem Begehren an den Staatsrat des Kantons Wallis nichts mehr im Wege. Ein eigenes Kapitel schrieb die Volksbefragung zur Namengebung für die neue Gemeinde. Nach verschiedenen Vorsondierungen standen die Namen Guttet-Feschel, Valis oder ein dritter zur Auswahl. Das Resultat fiel deutlich und klar aus: Guttet-Feschel soll die neue Gemeinde heissen.
Vorbereitungen laufen
auf Hochtouren

Die Botschaft zum Beschlussentwurf beinhaltet auch statistische Angaben zu den beiden Gemeinden wie Areal, Verkehrswege, Einwohner und Bevölkerungsstruktur. Sie legt auch die Finanzhaushalte der beiden Burger- und Munizipalgemeinden dar. Auf den interkommunalen Finanzausgleich kann die neue Gemeinde noch auf zwei Steuerperioden oder höchstens vier Jahre zurückgreifen und zwar in jener Höhe, wie er vor der Fusion für Guttet und Feschel gewährt wurde. Beim
Guttet-Feschel. — Während die Vorbereitung zur Fusion der Gemeinden Guttet und Feschel derzeit auf Hochtouren laufen und diese ursprünglich auf den 1. Januar 2001 vorgesehen war, hat nun die grossrätliche Kommission in der Botschaft zum Beschluss betreffend den Zusammenschluss der Gemeinden Guttet und Feschel beantragt, dem Begehren schon am 1. Oktober Rechtskraft zu verleihen. Demnach steht für die beiden Gemeinden ein historischer Oktoberanfang bevor. Bis zum 4. Oktober sind verschiedene Geschäfte zu regeln und am 8. Oktober findet die erste Urversammlung der neuen Gemeinde Guttet-Feschel statt.
Grossrat Beat Zurschmitten hat die grossrätliche Kommission die Botschaft zum Beschluss betreffend den Zusammenschluss der Gemeinden Guttet und Feschel ausgearbeitet. Auf-Ausführungen und im Hinblick auf die von der Regierung ge-äusserten Absicht, Gemeindefusionen zu fördern und zu unterstützen, wird der Walliser Grosse Rat darin ersucht, die Fusion
Steuerkoeffizienten wird derjenige von Guttet beibehalten, wonach Feschel in den Genuss von tieferen Steuern gelangt. Bezüglich der verschiedenen Reglemente und Verordnungen sind sämtliche Haushaltungen im Besitze eines eigens geschaffenen Ordners, der laufend ergänzt werden kann. Ziel ist es, bei den neuen Bestimmungen darauf zu achten, dass nur noch aufgeführt wird, was verboten und verlangt wird. So konnte beispielsweise das Baureglement von immerhin 54 Seiten auf fünf Seiten reduziert werden.
Guttet-Feschel mit
Übergangsregierung
Um ernsthafte Schwierigkeiten bei der Durchführung der Gemeinde und Burgerratswahlen zu vermeiden, soll der Grosse Rat der Fusion von Guttet und Feschel bereits am 1. Oktober Rechtskraft verleihen. Begründet wird dies im Ablauf der Legislaturperiode am Ende des Jahres und mit den damit zu-
und Burgerratswahlen. Diese
finden nämlich am 2.13. Dezember 2000 statt, wobei die Vorbereitungen bereits anfangs Oktober beginnen. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2000 die gegenwärtigen Gemeinderäte von Guttet und Feschel (total zehn Ratsmitglieder} im Amt bleiben.
Dabei wird der Gemeinde- und Burgerrat vom amtierenden Präsidenten der Gemeinde Guttet, Egon Kuonen, und im Verhinderungsfalle von Martin Schny-der, Amtsinhaber in Feschel präsidiert. Zudem ist zu bemerken, dass beide Gemeinden über keinen eigenen Burgerrat verfügen. Die im Zeitpunkt der Fusion bestehenden Reglemente von Guttet und Feschel bleiben während der Übergangszeit in Kraft.
Diese sind aber bis zum 31. Dezember 2001 gültig und zwar in dem Masse, in dem sie nicht vor diesem Datum durch eine einheitliche Reglementation aufgehoben worden sind. Dies gilt für Munizipal- und Burgergemeinde, mav
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Sie leiten die dreimonatige Übergangsregierung: Egon Kuonen, Gemeindepräsident Guttet (links), als Präsident und Martin Schnyder, Gemeindepräsident Feschel, als dessen Stellvertreter.

Letzte Aktualisierung: 3.4.2002