| Walliser Bote 15. September 2000 | ||||||||||||||||||||||||||
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Termin: 4.
Oktober
Erste Urversammlung
am 8. Oktober
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Guttet-Feschel.
— Laut dem Beschlussentwurf zuhanden des Walli-ser Grossen Rates soll
die Fusion zwischen Guttet und Feschel nach dessen Zusage in der September-Session
schon am 1. Oktober in Kraft gesetzt werden. Dabei werden beide Gemeinden
in verschiedenen Punkten, welche bis zum 4. Oktober zu regeln sind,
zu Entscheidungen aufmerksam gemacht.
Im Zusammenhang
mit der Fusion von Guttet und Feschel sind die Verantwortlichen auch
daran, ein neues Erscheinungsbild ausarbeiten zu lassen. Auch macht
man sich derzeit Gedanken um die gemeinsame Zukuft mit deren Chancen
in allen Bereichen. Das Gemeindebüro von Guttet wurde bereits in Räumlichkeiten
nach Wiler verlegt.
Als erste
Berggemeinde In Guttet
und Feschel ist man stolz, als erste Berggemeinden im Kanton Wallis
den Schritt zu einer Fusion zu bewerkstelligen. Nach den historischen
Momenten der Beschlussfassungen zur Fusion durch das Stimmvolk, wird
am 1. Oktober der Zusam-menschluss beider Gemeinden rechtskräftig. Ein
weiterer Meilenstein in der Geschichte der beiden Ortschaften wird am
8. Oktober 2000 gesetzt. Dann nämlich ruft die Übergansgregierung mit
den zehn Gemeinderäten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Guttet
und Feschel zur ersten Urversammlung auf. Vor diesem historischen Datum
gibt es aber in Anbetracht der ablaufenden Legislaturperiode und den
damit verbundenen Neuwahlen bis zum 4. Oktober in drei Punkten zu entscheiden.
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Dabei geht
es um das Wahlsystem, die Anzahl der Gemeinde- und Burgerräte sowie
eine eventuelle Trennung von Burgerschaft und Munizipalität.
Entscheidungen
für
den 2J3. Dezember Grundsätzlich
werden Gemeinde- und Burgerratswah-len im Wallis nach Proporzsystem
durchgeführt, wenn nicht ein Fünftel der Wähler/ innen das Mayorzsystem
verlangt. Durch die Fusion der beiden Gemeinden entsteht eine neue Gemeinde,
wonach also das Proporzsystem gilt. Die Tatsache dass Guttet nach Poporz
und Feschel nach Majorz wählt, kommt also nicht zum Tragen. Will man
aber das Majorzsystem einfuhren, sofern ein Fünftel der Wählerinnen
das verlangt, hat das Begehren der Gemeinde an den Staat bis zum 4.
Oktober zu erfolgen. Die Befragung an die Urversammlung müsste spätestens
am 15. Oktober über die Bühne gehen. Bei der Anzahl der Mitglieder des
Rates hat ebenfalls der Gemeinderat bis zum 4. Oktober zu be-
an die Urversammlung
bis zum 15. Oktober vorzunehmen. Dabei muss die Zahl der Räte ungerade
sein und hat sich bei Gemeinderäten zwischen drei bis 15 und bei
und neun zu
bewegen. Die gleichen Daten und Voraussetzungen gelten auch bei einem
allfälligen Begehren zur Trennung von Munizipal-und Burgergemeinde.
Dafür müsste ebenfalls ein Fünftel der Wähler/innen den Antrag an die
Gemeindekanzlei stellen. Alles Entscheidungen, die getroffen werden
müssen und an der ersten Urversammlung am 8. Oktober 2000 vor das Stimmvolk
gelangen dürften. mav
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Historischer
Oktoberanfang
für Guttet-Feschel Nach dem Segen
des Grossen Rates wird die Fusion am 1. Oktober rechtskräftig
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der beiden
Gemeinden zu be-schliessen. In der bevorstehenden September-Session
dürfte der Vorlage denn auch nichts im Wege stehen.
Eine Fusion
der
Vernunft Ein Rückblick
in die Geschichte der beiden Gemeinden Guttet und Fesche] bis zurück
in die letzten vier Jahrhunderte zeigt deutlich auf, dass die Fusion
in einem engen Zusammenhang mit der Geschichte zu den Gemeindegrenzen
steht. Bereits im Jahr 1966 wurde ein Bericht zu einer Fusion erstellt.
Acht Jahre später wurde aber das Vorhaben
sehe! abgelehnt.
Genau 20 Jahre später hat der Gemeinderat erstellt. In intensiven Diskussionen
mit Gemeinderäten, Experten der Firma Planval und dem Walliser Staatsrat
gelangte man zur eindeutigen Überzeugung, dass ein Zusammenschluss von
Guttet und Feschel die beste Lösung ist. Ein Alleingang würde längerfristig
zu einem Leerlauf führen, in dem die gesamte Doppelspurigkeit keinen
Sinn machen würde. Der ausführliche Bericht des erwähnten Wirt-
und Nachteilen
zeigt unmissver-ständlich auf, dass eine Fusion
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der einzig
richtige Weg ist. So kann die von beiden Gemeinden beschlossene Fusion
als eine vernünftige Lösung betrachtet werden.
Vorzeichen
mit
Signalwirkung Die Vorzeichen
zu einer Fusion standen gut. Ihnen kann durchaus eine Signalwirkung
zugeordnet werden. Sämtliche Verschlossen, und Infrastrukturen mit ihren
Aufgaben wie Zivilschutzgebäude, Feuerwehr, Schulhaus, Pfarrei, ARA
und andere werden bereits gemeinsam bewältigt. Hinzu kommt, dass sehr
viele Geschäfte vor der Fusion schon gemeinsam getätigt oder zumindest
koordiniert wurden. Der Zusammenschluss der Gemeinden Guttet und Feschel
wird sich auch in anderen Bereichen positiv auswirken. Genannt sei hier
das gemeinsam genutzte Territorium, wonach eine wichtige und teure Grenzziehung
sowie die Einsparungen in der Verwaltung, dem Unterhalt und den Investitionen
entfallen werden. Auch der Staat Wallis kann solche ebenfalls verzeichnen,
indem ein Ansprechpartner weniger zu betreuen ist. Logisch also der
Wunsch der beiden Gemeinden zu fusionieren, da bessere und
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koordiniertere
Lösungen für die Bewältigung zukünftiger Probleme erreicht werden können.
Seit Jahrzehnten wurde von einer Fusion gesprochen und ein Teil der
heutigen Bevölkerung ist mit dem Gedanken aufgewachsen. Nun ist sie
Tatsache geworden.
Feschel deutlicher
als Guttet Das Fusionsbegehren
der Gemeinden Guttet und Fesche! wurde in beiden Gemeinden an-
lich einer
Ur- und Burgerversammlung am 27. September 1998 vor das Stimmvolk gebracht.
Dabei präsentierte sich in Feschel mit 52 zu einer Stimme fast Einstimmigkeit
bei der Munizipalgemeinde. In Guttet zeigte sich ein anderes Bild. Mit
132 zu 105 Stimmen fiel das Resultat wesentlich knapper zu Gunsten einer
Fusion aus. Das gleiche Bild bei den Burgergemeinden: In Feschel mit
38 zu eins erneut deutlich und in Guttet wurde die Vorlage von der Burgerschaft
mit drei Stimmen (86 Für und 89 dagegen) gar abgelehnt. Dies hatte eine
erneute Abstimmung zur Folge. Am 26. September 1999 wurde die Burgerschaft
nochmals befragt. Mit nur sieben Stimmen (87 zu 80) wurde einem Zusammenschluss
zugestimmt. Nun stand dem Begehren an den Staatsrat des Kantons Wallis
nichts mehr im Wege. Ein eigenes Kapitel schrieb die Volksbefragung
zur Namengebung für die neue Gemeinde. Nach verschiedenen Vorsondierungen
standen die Namen Guttet-Feschel, Valis oder ein dritter zur Auswahl.
Das Resultat fiel deutlich und klar aus: Guttet-Feschel soll die neue
Gemeinde heissen.
Vorbereitungen
laufen
auf Hochtouren Die Botschaft
zum Beschlussentwurf beinhaltet auch statistische Angaben zu den beiden
Gemeinden wie Areal, Verkehrswege, Einwohner und Bevölkerungsstruktur.
Sie legt auch die Finanzhaushalte der beiden Burger- und Munizipalgemeinden
dar. Auf den interkommunalen Finanzausgleich kann die neue Gemeinde
noch auf zwei Steuerperioden oder höchstens vier Jahre zurückgreifen
und zwar in jener Höhe, wie er vor der Fusion für Guttet und Feschel
gewährt wurde. Beim
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Guttet-Feschel.
— Während die Vorbereitung zur Fusion der Gemeinden Guttet und Feschel
derzeit auf Hochtouren laufen und diese ursprünglich auf den 1. Januar
2001 vorgesehen war, hat nun die grossrätliche Kommission in der Botschaft
zum Beschluss betreffend den Zusammenschluss der Gemeinden Guttet und
Feschel beantragt, dem Begehren schon am 1. Oktober Rechtskraft zu verleihen.
Demnach steht für die beiden Gemeinden ein historischer Oktoberanfang
bevor. Bis zum 4. Oktober sind verschiedene Geschäfte zu regeln und
am 8. Oktober findet die erste Urversammlung der neuen Gemeinde Guttet-Feschel
statt.
Grossrat Beat
Zurschmitten hat die grossrätliche Kommission die Botschaft zum Beschluss
betreffend den Zusammenschluss der Gemeinden Guttet und Feschel ausgearbeitet.
Auf-Ausführungen und im Hinblick auf die von der Regierung ge-äusserten
Absicht, Gemeindefusionen zu fördern und zu unterstützen, wird der Walliser
Grosse Rat darin ersucht, die Fusion
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Steuerkoeffizienten
wird derjenige von Guttet beibehalten, wonach Feschel in den Genuss
von tieferen Steuern gelangt. Bezüglich der verschiedenen Reglemente
und Verordnungen sind sämtliche Haushaltungen im Besitze eines eigens
geschaffenen Ordners, der laufend ergänzt werden kann. Ziel ist es,
bei den neuen Bestimmungen darauf zu achten, dass nur noch aufgeführt
wird, was verboten und verlangt wird. So konnte beispielsweise das Baureglement
von immerhin 54 Seiten auf fünf Seiten reduziert werden.
Guttet-Feschel
mit
Übergangsregierung
Um ernsthafte
Schwierigkeiten bei der Durchführung der Gemeinde und Burgerratswahlen
zu vermeiden, soll der Grosse Rat der Fusion von Guttet und Feschel
bereits am 1. Oktober Rechtskraft verleihen. Begründet wird dies im
Ablauf der Legislaturperiode am Ende des Jahres und mit den damit zu-
und Burgerratswahlen.
Diese
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finden nämlich
am 2.13. Dezember 2000 statt, wobei die Vorbereitungen bereits
anfangs Oktober beginnen. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass
im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2000 die gegenwärtigen
Gemeinderäte von Guttet und Feschel (total zehn Ratsmitglieder} im Amt
bleiben.
Dabei wird
der Gemeinde- und Burgerrat vom amtierenden Präsidenten der Gemeinde
Guttet, Egon Kuonen, und im Verhinderungsfalle von Martin Schny-der,
Amtsinhaber in Feschel präsidiert. Zudem ist zu bemerken, dass beide
Gemeinden über keinen eigenen Burgerrat verfügen. Die im Zeitpunkt der
Fusion bestehenden Reglemente von Guttet und Feschel bleiben während
der Übergangszeit in Kraft.
Diese sind
aber bis zum 31. Dezember 2001 gültig und zwar in dem Masse, in dem
sie nicht vor diesem Datum durch eine einheitliche Reglementation aufgehoben
worden sind. Dies gilt für Munizipal- und Burgergemeinde, mav
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Sie leiten
die dreimonatige Übergangsregierung: Egon Kuonen, Gemeindepräsident
Guttet (links), als Präsident und Martin Schnyder, Gemeindepräsident
Feschel, als dessen Stellvertreter.
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