Musik- und Sportbeiträge 2023

29. Juni 2023
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jährlich gegen Vorweisung der quittierten Ausbildungsrechnung. Die Belege sind bis am 31.07.2023 auf der Kanzlei abzugeben.

Die Gemeinde richtet an den Instrumental- oder Gesangunterricht pro Jahr und Schüler oder Jugendlichen bis zum 18. Altersjahr einen Beitrag von CHF 150.00 aus.

Für einen Sportbeitrag gilt zusätzlich die Bedingung, dass man in einem Verein als Aktivmitglied gemeldet ist. Für die Teilnahme an Schnupperkursen sowie das Mitmachen bei Organisationen ohne Vereinszweck werden keine Beiträge ausgerichtet.

Die Unterstützung entfällt, wenn die Kosten von Dritten (Verein) vollständig übernommenwerden. Bei Teilunterstützung wird die Differenz vergütet, maximal bis CHF 150.00.

 

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