Musik- und Sportbeiträge 2025

3. Juni 2025
Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jährlich gegen Vorweisung der quittierten Ausbildungsrechnung. Die Belege sind bis am 31.07. auf der Kanzlei abzugeben.

Die Gemeinde Guttet-Feschel richtet an den Instrumental- oder Gesangsunterricht einen Musikbeitrag von maximal Fr. 150.00 an Schü-ler oder Jugendliche bis zum 18. Altersjahr aus.

Für einen Sportbeitrag gilt zusätzlich die Bedingung, dass man in einem Verein als Aktivmitglied gemeldet ist. Für die Teilnahme an Schnupperkursen sowie das Mitmachen bei Organisationen ohne Vereinszweck werden keine Beiträge ausgerichtet.

Die Unterstützung entfällt, wenn die Kosten von Dritten (Verein) voll-ständig übernommen werden. Bei Teilunterstützung wird die Differenz vergütet, maximal bis Fr. 150.00.

Die Gemeinde bezahlt den Unterstützungsbeitrag für den lnstruental-/Gesangsunterricht oder den Sportunterricht.

 

Zugehörige Objekte

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