Fahrbewilligung Forst- und Alpstrassen
Ab dem 1. Mai 2025 werden die kommunalen Reglemente über die Benutzung der Forst- und Alpstrassen operativ umgesetzt. Die Gemeinden Agarn, Albinen, Gampel-Bratsch, Guttet-Feschel, Leuk, Oberems und Varen arbeiten bei der Umsetzung sowie dem Inkasso zusammen.
Die entsprechenden Fahrbewilligungen können mittels beiliegendem Antragsformular auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Es werden keine telefonischen Bestellungen angenommen.
Zugehörige Objekte
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Forst-Alpstrassen_Antragsformular_Fahrbewilligung_def (PDF, 222.26 kB) | Download | 0 | Forst-Alpstrassen_Antragsformular_Fahrbewilligung_def |