Winterdienst - Information zur Schneeräumung
Schneeräumung durch Private
Bitte halten Sie Trottoirs, Zugänge und Gehwege rund um Ihre Liegenschaft schneefrei. Setzen Sie bei Bedarf Streusplitt oder Salz ein, welches zur Verfügung steht.
Räumen von Privatplätzen auf öffentliche Strassen:
Bevor der Winterdienst von Gemeinde und Kanton morgens im Einsatz ist, kann – wo sinnvoll – Schnee von privaten Flächen auf die Strasse gepflügt oder gefräst werden. Sobald die öffentliche Räumung erfolgt ist, ist dies nicht mehr erlaubt.
Prioritätenliste des Winterdienstes
Die Schneeräumung erfolgt nach einer klar definierten Prioritätenliste. Zuerst werden stark frequentierte Strassen sowie Strassen mit berufstätigen Anwohnerinnen und Anwohnern geräumt. Alle weiteren Strassen folgen in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit und unter Berücksichtigung sinnvoller Fahrwegkombinationen.
Korrektes Parkieren der Fahrzeuge
Parkieren Sie Ihre Fahrzeuge so, dass die Räumfahrzeuge ungehindert passieren können. Nutzen Sie – wenn möglich – Garagen, Carports oder Privatparkplätze, um den öffentlichen Raum freizuhalten.
Hydranten freihalten
Bitte schaufeln Sie Hydranten frei und halten Sie diese gut sichtbar und zugänglich. Im Notfall zählt jede Sekunde – ein zugeschneiter Hydrant kann wertvolle Zeit kosten.
Nachbarschaftshilfe
Achten Sie auf Personen in Ihrer Nachbarschaft, die Unterstützung benötigen könnten, insbesondere ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Rücksicht und Zusammenarbeit
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und etwas zusätzlichem Engagement leisten wir alle einen Beitrag zu Sicherheit und einem reibungslosen Winterdienst.
Wir wünschen allen unterwegs eine gute und vor allem unfallfreie Winterzeit.
Zugehörige Objekte
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| Info_Winterdienst_2025-26_Bevölkerung (PDF, 157.73 kB) | Download | 0 | Info_Winterdienst_2025-26_Bevölkerung |