Absolutes Feuerverbot im Freien auf dem Gebiet der Gemeinde Guttet-Feschel
1. Allgemeines Verbot Es ist strengstens untersagt, im Freien Feuer zu entfachen. Dies umfasst insbesondere:
- Offene Feuer jeder Art (auch in fest eingerichteten Feuerstellen).
- Das Abbrennen von Feuerwerk.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen / Ballonen mit brennenden Kerzen.
- Das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren.
2. Ausnahmen In Einzelfällen kann der Gemeinderat das Feuern in Feuerschalen bewilligen. Diese Ausnahmen sind bewilligungspflichtig und an strikte Sicherheitsmassnahmen gebunden.
3. Inkrafttreten Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bleibt bis zum ausdrücklichen Widerruf durch die Gemeindebehörde bestehen. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die strikte Einhaltung dieser Massnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.
Trotz dieser Einschränkungen wünschen wir der gesamten Bevölkerung von Guttet-Feschel einen stimmungsvollen Jahresausklang sowie einen gesunden und glücklichen Start ins neue Jahr.