Informationen

Datum
27. September 2020, 8.30 Uhr - 9.30 Uhr
Lokalität
Turnhalle Wiler
Beschreibung

Brieflich auf Kanzlei:

- dienstags, 07.30 - 11.30 Uhr

- donnerstags, 14.00 - 18.00 Uhr

- Freitag, 25.09.2020 15.00 - 17.00 Uhr

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"

Abgelehnt
Ergebnis
Ja
Beschreibung

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben ein Paket von sieben bilateralen Abkommen ausgehandelt, das im Jahr 2000 vom Volk mit 67,2 Prozent der Stimmen angenommen wurde. Diese Abkommen ermöglichen der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es erlaubt es, Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Bedingungen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche in Bezug auf die Schweiz. Wird das FZA gekündigt , so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel).

Wird die Begrenzungsinitiative und damit die Beendigung der Personenfreizügigkeit angenommen, so muss der Bundesrat mit der EU innerhalb von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln. Gelingt dies nicht, so muss er das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall käme die Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben bilateralen Abkommen würden ausser Kraft treten.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 48,66 %
109
Nein-Stimmen 51,34 %
115
Stimmberechtigte
331
Stimmbeteiligung
69.8%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
20200927105037985_6TTET-FESCHEI.pdf Download 0 20200927105037985_6TTET-FESCHEI.pdf

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Angenommen
Ergebnis
Ja
Beschreibung

Die Schweiz nutzt ihre Kampfflugzeuge, um ihren Luftraum zu überwachen und zu schützen und ihre luftpolizeiliche Rolle zu erfüllen. Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass es auch in Zukunft Kampfflugzeuge braucht, um die Sicherheit unseres Landes zu wahren und unsere Neutralität und unsere Unabhängigkeit in Krisenzeiten zu stärken. Sie ergänzen die Bodentruppen.

Die bestehenden Kampfflugzeuge sind in die Jahre gekommen und müssen in rund 10 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Regierung und Parlament wollen darum bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschaffen. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, muss das Schweizer Volk über diese 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge entscheiden. Der Flugzeugtyp und die Anzahl werden hingegen von der Regierung festgelegt.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,44 %
145
Nein-Stimmen 35,56 %
80
Stimmberechtigte
331
Stimmbeteiligung
69.8%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
20200927105054923_5._Vorlage___Bundesbeschluss_vom_20._Dezember_2019_uber_die_Bes.pdf Download 0 20200927105054923_5._Vorlage___Bundesbeschluss_vom_20._Dezember_2019_uber_die_Bes.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Abgelehnt
Ergebnis
Nein
Beschreibung

Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer können sie für jedes Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Wenn beide Elternteile arbeiten und sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen (beispielsweise in einer Kindertagesstätte), können sie für die Drittbetreuung bis zu 10 100 Franken zusätzlich abziehen.

Bundesrat und Parlament wollen den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 Franken auf 25 000 Franken erhöhen. So wollen sie dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, den Steuerabzug den effektiven Fremdbetreuungskosten anpassen und dafür sorgen, dass die Fachkräfte im Arbeitsmarkt bleiben und nicht aus steuerlichen Gründe das Arbeitspensum reduzieren oder gar ganz aufhören zu arbeiten. Das stärkt die schweizerische Wirtschaft.
Das Parlament hat zudem die Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind beschlossen. Damit trägt es den allgemeinen Kosten der Familien (Essen, Unterkunft, Kleidung …) Rechnung, unabhängig davon, wie die Kinder betreut werden.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 27,56 %
62
Nein-Stimmen 72,44 %
163
Stimmberechtigte
331
Stimmbeteiligung
69.8%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
20200927105046799_PROCES-VERBAL_-_PROTOKOLL.pdf Download 0 20200927105046799_PROCES-VERBAL_-_PROTOKOLL.pdf

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Abgelehnt
Ergebnis
Nein
Beschreibung

Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter heute Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Für die Väter gibt es in der Regel höchstens einen oder zwei Tage.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie”. Diese Initiative verlangte einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Väter. Mit dem Gegenvorschlag legen Bundesrat und Parlament eine Regelung für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, dank der der Vater sich an der Betreuung seines Kindes beteiligen und die Mutter entlasten kann.   

Der Gegenvorschlag sieht die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird gleich entschädigt wie der Mutterschaftsurlaub: Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Finanziert wird sie über die Erwerbsersatzordnung. Voraussetzung ist, dass der Vater in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes während mindestens fünf Monaten erwerbstätig war. Auch die Selbstständigerwerbenden kommen in den Genuss der Entschädigung.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,00 %
81
Nein-Stimmen 64,00 %
144
Stimmberechtigte
331
Stimmbeteiligung
69.8%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
20200927105051093_PROCES-VERBAL_-_PROTOKOLL.pdf Download 0 20200927105051093_PROCES-VERBAL_-_PROTOKOLL.pdf

Änderung des Jagdgesetzes

Angenommen
Ergebnis
Ja
Beschreibung

Das eidgenössische Jagdgesetz legt fest, welche Wildtiere geschützt sind, welche Wildtierarten gejagt werden dürfen und wann die Jagd erlaubt ist und wann nicht. Dieses Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt. 2019 lebten rund 80 Wölfe in 8 Rudeln in unserem Land. Ihre Präsenz beschäftigt die örtliche Bevölkerung: Sie tauchen immer wieder in Dorfnähe auf und greifen Schafe und Ziegen an. In den letzten zehn Jahren haben sie pro Jahr zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen.

Deshalb hat das Parlament neue Regeln aufgestellt und das Jagdgesetz geändert: Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart, und die Rudel werden geschont. Die Kantone können neu das Wachstum und die Verbreitung der Wolfsbestände kontrollieren: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie einzelne Wölfe zum Abschuss freigeben, bevor diese einen Schaden angerichtet haben. Der Bund muss vor einem allfälligen Abschuss aber immer konsultiert werden.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 85,33 %
192
Nein-Stimmen 14,67 %
33
Stimmberechtigte
334
Stimmbeteiligung
69.8%
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
20200927105043023_PROCES-VERBAL_-_PROTOKOLL.pdf Download 0 20200927105043023_PROCES-VERBAL_-_PROTOKOLL.pdf