Periodische Brandschutz-Selbstkontrolle

17. August 2026

Der Brandschutz dient einem zentralen Ziel: dem Schutz von Menschenleben und der körperlichen Unversehrtheit (Personenschutz) sowie dem Erhalt von Wohnraum und Sachwerten. Gemäss dem kantonalen Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (Art. 8) sowie der Verordnung betreffend Brandverhütungsmassnahmen (Art. 8) schreibt der Gesetzgeber periodische Sicherheitsüberprüfungen von Gebäuden vor.

Für Wohngebäude mit ein bis zwei Stockwerken ist rechtlich das Prinzip der eigenverantwortlichen Selbstkontrolle vorgesehen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen die beiliegende Checkliste zur Verfügung.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre geschätzte Mitarbeit, Ihre Eigenverantwortung und Ihren aktiven Beitrag zur Sicherheit in unserer Gemeinde.

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